Aufgedeckt: Pietro Supino selbst entlarvt die Fakten-Schummelei von Bundesrätin Sommaruga

Aufgedeckt: Pietro Supino selbst entlarvt die Fakten-Schummelei von Bundesrätin Sommaruga

Frau Bundesrätin Sommaruga behauptet immer wieder, dass die indirekte Presseförderung (60 Mio.) zu 75% an die kleinen und mittleren Verlage gehe. Und an die Grossen damit nur 15 Mio. Eine Aussage von Pietro Supino an potentielle Investoren zeigt nun ganz etwas anderes.

Das behauptet Frau Somaruga

Die indirekte Presseförderung wird künftig zu rund 75 Prozent an kleinere und mittlere Verlage gehen, das behauptet Frau Bundesräten Sommaruga immer und immer wieder. Ein letztes Mal zum Beispiel in der Aargauer Zeitung vom 17. Januar 2022.

Nicht nur unser Komitee, sondern mehrere unabhängige Quellen wie der K-Tipp belegen klar und deutlich: Das stimmt nicht und ist dem Steuerzahler Sand in die Augen gestreut. Denn klar ist: Der Grossteil wird an die grossen Verlage ausbezahlt.

20 Mio. für Tamedia

Dafür ist ein weiterer Beleg aufgetaucht, der deutlich macht, dass die Grossverlage wie Tamedia weitaus mehr mehr Geld aus dem Mediengesetz erwarten, als dies von den Befürwortern landauf, landab behauptet wird.

Pietro Supino sagte nämlich im Investment-Report der Zürcher Kantonalbank vom 19. März 2021 folgendes zum Thema Kostenreduktion:

«Unterstützung kommt auch vom Vater Staat: Das Parlament dürfte die indirekte Presseförderung massiv ausbauen. Damit ist im Wesentlichen die Subventionierung der Zeitungsdistribution gemeint. Gemäss VRP Supino könnte diese Massnahme für TX Group zu einer Kosteneinsparung von ca. CHF 20 Mio. führen.»

Pietro Supino verspricht den potentiellen Investoren der Zürcher Kantonalbank also nichts anderes als 20 Mio. weniger Kosten = 20 Mio. mehr Gewinn und damit Rendite. Finanziert durch den Schweizer Steuerzahler.

Anmerkung: dass Supino die Tamedia-Rendite 2020 durch Einsparungen beim Personal mit der Verlagerung ganzer Abteilungen ins Ausland (nach Belgrad, persoenlich.com berichtete) massiv erhöht hat, ist für den Steuerzahler vielleicht mehr als nur eine Randnotiz.

50 Mio. sind nun mal
nicht 15 Mio.

Die Aussage von Herrn Supino passt zur Aussage von Marc Walder, der für Ringier mindestens 8 Mio. erwartet. Oder zur Aussage von Herrn Wanner (CH Media), der sagte, er rechne mit 50 Mio. für die grossen Verlage.

15 Mio. versus 50 Mio. – das ist offenkundig eine enorme Diskrepanz. Die Befürworter widerlegen sich gleich selbst. Und die Bundesrätin gleich mit dazu.



Medienvielfalt???

Medienvielfalt???

Christoffel Brändli ist alt Regierungs- und Ständerat aus Graubünden. Und langjähriger Präsident von santésuisse. Auf Einladung der Südostschweiz äusserte er sich zum Medien­paket. Klar und deutlich.

Konzentration in wenige Hände prägt die Entwicklung unserer Medien in den letzten Jahrzehnten. Dies betrifft die Printmedien, Radio und Fernse­hen. Mit der Abstimmungsvorlage vom 13. Februar werden zudem die Onlinemedien bei den heutigen, marktbeherrschenden Unternehmen konzentriert. Es ist erstaunlich, wie die heutigen Politiker die Vorlage als Wunderwerk der Demokratie zelebrieren und das heutige Medien-Monopolsystem als Ausdruck von Medienvielfalt darstel­len. StattVielfalt wird heute immer mehr ein Einheitsbrei zelebriert. Offensichtlich ist vielen Politikern die Sicherung von Wohlwollen bei den Medien wichtiger als eine umfassen­de Diskussion über die zukünftige Ausgestaltung der Medienlandschaft.

Viele Fragen verdienten eine umfas­sende Diskussion: Etwa die Position von SRF, das mit Zwangsgebühren heute bereits 17 Sendegefässe betreibt und sich dabei auf den «Service public» beruft. Schauen Sie sich einmal die Sendungen genauer an und entscheiden Sie, was davon «Service public» ist und was einfach Beschäftigungspolitik für Fernseh­schaffende.

Onlinemedien wären eine Chance für , junge Start-up-Unternehmen, auf dem Medienmarkt Fuss zu fassen und für Vielfalt zu sorgen. Das ist mit den Wettbewerbsverzerrungen der Me­dienvorlage kaum mehr möglich, die bisherige Medienstruktur wird viel­mehr zusätzlich zementiert. Ringier, Tamedia und andere Grossverleger sind Beispiele der Profiteure der staatlichen Medienunterstützung. Mit je einem operativen Gewinn von über 100 Millionen Franken gehören sie zu den Medienhäusern mit der grössten staatlichen Unterstützung.
Die Tamedia-Gruppe beschloss kürzlich, neben der ordentlichen Dividende in den Jahren 2021, 2022, 2023, zusätzlich 44,5 Millionen Franken Dividende an die Aktionäre“ auszurichten! Warum werden die genauen Zahlen, die vom Staat in Form von Zwangsgebühren und Subventionen den einzelnen Medien­häusern bezahlt werden, vor der bevorstehenden Abstimmung nicht publiziert? Es wäre dann einfacher zu entscheiden, ob die vorliegende Vorlage gerechtfertigt ist oder nicht. Und die Medienhäuser honorieren die Freigiebigkeit des Staates; CEO Walder vom Ringierverlag legte die verlegerische Haltung zu Corona
(verbindlich) fest. Wo bleibt hier die Unabhängigkeit und Freiheit des Jour­nalismus? «Gift für die Demokratie», meinte der «Tages-Anzeiger»!
Kürzlich wurde in einem Flugblatt eine Karte der «Vielfalt» unserer Medien breit gestreut: der grösste Teil der aufgeführten Zeitungen hat nichts mit Vielfalt zu tun, er gehört und wird gesteuert von den Grossen: Ringier, TX-Group (Tamedia) und CH Media.

Selbstverständlich ist die Medienkon­zentration aufgrund der wirtschaftli­chen Faktoren schwer zu vermeiden. Das erklärt auch den Kampf der Medien um mehr Subventionen. Dies in millionenschweren Inseratekam­pagnen zum Nulltarif (das Geld für die Inserate fliesst ja in die gleiche Kasse wieder zurück) und in massiver Ausnutzung des Textteils (zum Bei­spiel die «Schweiz am Wochenende» vom vorletzten Samstag). Selbstver­ständlich ist dies legitim, man wehrt sich ja für die eigenen Interessen, nicht für die Medienvielfalt.

Festzuhalten ist, dass der Trend in Richtung Staatsmedien wenig mit Stärkung der Demokratie ZU tun hat. Darüber sollten sich auch jene Politi­ker Gedanken machen, die glauben; mit der Vorlage vom 1􀂏. Februar die Medienvielfalt und unsere Demokra­tie stärken zu wollen.

Das Gegenteil ist der Fall. Die domi­nanten Grossverlage werden gestärkt und werden über kurz oder lang auch noch die letzten Zeitungen und Zeit­schriften, die es noch gibt, aufkaufen und ihren Einheitsbrei auch in diesen verbreiten. Im Interesse unserer Demokratie wäre es wünschenswert, eine breit abgestützte Diskussion über unsere Medienlandschaft zu führen. Nur damit könnte der Irrweg der letzten Jahre gestoppt werden.


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Ursprünglich erschienen in der Republik, ebenso im persoenlich.com am 20. Januar 2022


Nur weil die dagegen sind, bin ich nicht dafür

Nur weil die dagegen sind, bin ich nicht dafür

Es soll Leute geben, die einzig und alleine Ja zur Medien­förderung gesagt haben, nachdem sie einen Blick auf unser Referendums-Komitee geworfen hatten: Damit machen sie es sich zu einfach. Sagt Philipp Albrecht, Wirtschaftsredaktor bei der Republik, welche sich stark für das Mediengesetz einsetzt.

Auszüge aus dem Artikel

… Die Hoffnung vieler Linker ist, dass Subventionen den Weiter­betrieb von Medien sichern, die sonst von den «rechten Raub­rittern» übernommen und zu politischen Kampf­blättern umgebaut werden könnten. Das Problem dabei: Genau dazu dürfte die Vorlage nicht taugen….

… ich kann dieses Paket drehen und wenden, wie ich will: Am Ende sehe ich mehr Wider­sprüche als Lösungen, weil Bundes­rat und Parlament so viele Akteure wie möglich berück­sichtigt haben, um eine höhere Zustimmung zu erreichen – mit dem Preis, dass die 151 Millionen Franken letztlich mit der Giess­kanne verteilt würden.»


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Neuste Umfragen zeigen: das Stimmvolk vertraut auf Fakten. 57% sagen NEIN.

Neuste Umfragen zeigen: das Stimmvolk vertraut auf Fakten. 57% sagen NEIN.

Die neuste Trendumfrage von Tamedia/20Minuten zeigt einen klaren Trend. 57% sagen NEIN, das sind +6% mehr seit der letzten Umfrage, +9% seit der ersten Umfrage. Besonders erfreulich: in sämtlichen Lagern und Parteien nehmen die NEIN-Stimmen deutlich zu!

Das zeigt, dass sich die Schweizer Stimmberechtigten auf die Fakten verlassen und die Propaganda der Befürworter ihre Wirkung verfehlt.

Der Politologe Lucas Leemann, der die Umfrage durchgeführt hat, sagt: «Bei diesem ideologisch aufgeladenen Thema wäre eigentlich zu erwarten gewesen, dass sich Ablehnung und Zustimmung in den politischen Lagern einfach stärker akzentuieren.» Nun zeige sich aber, dass die Argumente gegen das Medienpaket nicht nur bei den bürgerlichen Parteien, sondern auch bei der Linken auf Anklang stossen.



Offener Brief an Frau Bundesrätin Sommaruga – Bitte kehren Sie zu den Fakten zurück

Bundesrätin Simonetta Sommaruga bei ihrer Rede vor den Verlegern im September 2021. (KEYSTONE/Urs Flueeler).

Offener Brief an Frau Bundesrätin Sommaruga – Bitte kehren Sie zu den Fakten zurück

Aufgrund mehrer Falschbehauptungen hat unser Komitee diesen offenen Brief am 19. Januar 2022 an Frau Bundesrätin Sommaruga verschickt. Damit wir zu einer fairen und sachlichen Debatte zurückkehren können.


Bitte kehren Sie zu den Fakten zurück,
Frau Bundesrätin

Sehr geehrte Frau Bundesrätin

In der letzten Woche haben Sie in fast allen Zeitungen der Schweiz die Werbetrommel für das Massnahmenpaket zugunsten der Medien gerührt. Das ist Ihr gutes Recht, tragen Sie doch die Verantwortung für diese Vorlage. Was wir aber nicht akzeptieren können, ist, wenn von bundesrätlicher Seite Fakten und Zahlen präsentiert werden, die so nicht korrekt sind.

Indirekte Presseförderung: So profitieren neu die Grossverlage

Auf die Frage, wer von den neuen Subventionen profitiert, haben Sie wörtlich gesagt: «Ich halte mich an die Fakten. Die indirekte Presseförderung wird künftig zu rund 75 Prozent an kleinere und mittlere Verlage gehen. Das wissen wir, weil diese Regelung bereits während der Coronahilfsmassnahmen galt.»

Bei allem Respekt, Frau Bundesrätin: Diese Aussage ist eine völlige Verdrehung der Tatsachen. Fakt ist: Die neuen Bestimmungen des Massnahmepakets treten erst nach der Volksabstimmung vom 13. Februar in Kraft. Mit den Coronahilfsmassnahmen haben sie nichts zu tun. Das neue Gesetz, über das wir am 13. Februar abstimmen, bevorteilt nun aber bei der indirekten Presseförderung ganz gezielt die Grossverlage, wie folgende Beispiele zeigen:

  • Mit dem neuen Gesetz wird die bisher bestehende Auflagen-Obergrenze von 40’000 Exemplaren für die Posttaxenverbilligung aufgehoben. Damit würden neu auch die grossen Tageszeitungen wie der Tages-Anzeiger, der Blick oder die NZZ mit Steuergeldern subventioniert. Aus demselben Topf der bis heute die kleinen und mittleren Verlage gestützt hat.
  • Neu werden zusätzliche 40 Mio. Franken als indirekte Presseförderung für die Früh- und Sonntagszustellung bereitgestellt. Da es diese Millionen-Subventionen bisher noch gar nicht gibt, können sich diese auch nicht bei den Coronahilfsmassnahmen bewährt haben. Richtig ist, dass diese 40 Mio. fast ausschliesslich zu den Grossen gehen, da kein einziger kleiner Verlag eine Sonntagszeitung herausgibt und in der Regel auch keine Frühzustellung hat.

Fazit: Allein schon diese zwei Beispiele – und es gäbe noch mehr – beweisen, dass Ihre Aussage, die indirekte Pressförderung von total 90 Mio. werde künftig zu 75 Prozent an kleine und mittlere Verlage gehen, den Fakten nicht standhält. Ja, mehr noch: Sie ist eine Irreführung des Stimmvolks.

Auch bei der direkten Förderung kassieren die Medienkonzerne

Ähnlich verhält es sich bei der direkten Förderung der Online-Medien mit 30 Mio Franken. Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) selbst hat in einem Bericht an die vorberatende Kommission des Parlaments ein Verhältnis von 54% zugunsten der Grossen prognostiziert, womit auch hier die Mehrheit des Steuergeldes nicht bei den kleinen und mittleren Verlagen landet. Der dazu vom BAKOM skizzierte Vollzugsmechanismus funktioniert wie ein Selbstbedienungsladen für die Medienkonzerne:

  • Stellt ein Verlag seine Zeitung auch als E-Paper zur Verfügung (und das machen alle), werden 40% der Zeitungs-Abo-Einnahmen dem Online-Ertrag zugeschlagen. Durch diesen Trick werden Verlage mit grossen Zeitungs-Auflagen über die Online-Förderung zusätzlich subventioniert.
  • Der Höhepunkt der gezielten Bevorzugung der Grossen ist die Tatsache, dass beispielsweise in der deutschsprachigen Schweiz nur Online-Angebote subventionsberechtigt würden, die über 100’000 Franken Publikumserträge erwirtschaften. Diese Umsatz-Limite ist für unabhängige, kleine, regionale Plattformen nur schwer oder gar nicht zu erreichen.

Frau Bundesrätin, wie Sie sehen, widerspricht das «Massnahmenpaket zugunsten der Medien» an allen Ecken und Enden Ihrer vielfach wiederholten Behauptung: «Diese Vorlage machen wir in erster Linie für die kleinen und mittleren Verlage». Wir sind erschüttert, dass den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern offensichtlich Zahlen und Fakten präsentiert werden, die mit der geplanten Umsetzung der Vorlage wenig bis nichts zu tun haben.

Im Sinne eines demokratischen Abstimmungskampfs erwarten wir die Rückkehr zu einer fairen und sachlichen Debatte.

 

Mit freundlichen Grüssen
Im Namen des Abstimmungskomitees «Mediengesetz NEIN»

Peter Weigelt, aNR, Präsident
Dr. Philipp Gut, Geschäftsführer



Die lokalen und regionalen Medien laufen Sturm gegen das neue Mediengesetz

Die lokalen und regionalen Medien laufen Sturm gegen das neue Mediengesetz

Angeblich soll das neue Mediengesetz die kleinen Verlage in den Regionen unterstützen, damit die lokale Berichterstattung weiter aufrecht erhalten bleibt. Eine Falschbehauptung, wie man weiss.

Darum wehren sich viele dieser kleinen regionalen Verlage vehement gegen das neue Mediengesetz, weil sie keinen einzigen Rappen daraus bekommen.

Thomas Herrmann
Verlagsleiter Wochenzeitung Emmental und Entlebuch

Thomas Weber
Verleger Gundeldinger Zeitung

Willy Surbeck
Lang­jähriger Chef­redaktor Telebasel

Bruno Grütter
Verleger Könizer Zeitung, Gantrisch Zeitung und der Sensetaler

Dennis Rhiel
Chefredaktor BümplizWoche

Peter Knechtli
Gründer OnlineReports

Bruno Steffen
Verleger Mitteilungsblatt Zofingen

Markus Hofer
Verleger D’Region Emmental

Michael Seiler
Verlagsleiter Bantiger Post

Dominik Rothenbühler
Leiter Content Bärnerbär

Claudio A. Engeloch
Verleger Anzeiger Nordquartier

Peter Pflugshaupt
Chefredaktor Lokalnachrichten Muri-Gümligen

Redaktion & Verlag
Frauenfelder Woche

Verlagsleitung
Der Rontaler Luzern

Armin Faes & Werni Blatter
Kleinbasler Zeitung

Alle diese Zeitungen und Medien werden vom Mediengesetz ausgeschlossen und erhalten keinen einzigen Rappen:

  • Aarauer Nachrichten
  • Anzeiger für das Nordquartier
  • Bantiger Post
  • Bärnerbär
  • Berner Landbote
  • Biel/Bienne
  • Bodensee Nachrichten
  • BümplizWoche
  • Bündner Nachrichten
  • Chäsitzer
  • D’REGION
  • Der Landanzeiger
  • Der Wulchechratzer
  • Dorfblitz
  • Frauenfelder Nachrichten
  • Frauenfelder Woche
  • fricktal.info
  • Fridolin
  • Furttaler
  • Gantrisch Zeitung
  • General-Anzeiger
  • GHI unabhängige Zeitung der Genfer
  • Glattaler
  • Gossauer Nachrichten
  • Gundeldinger Zeitung
  • grheute.ch
  • Herisauer Nachrichten
  • Kleinbasler Zeitung
  • Könizer Zeitung / Sensetaler
  • Kreuzlinger Nachrichten
  • Küsnachter
  • Länggassblatt: Gesamtauflage
  • Lenzbuerger Nachrichten
  • LIEWO Sonntagszeitung
  • Lokal-Nachrichten Muri-Gümligen und Allmendingen
  • Luzerner Rundschau
  • Mitteilungsblatt Zollikofen
  • Neue Oltener Zeitung
  • Obersee Nachrichten
  • Oberthurgauer Nachrichten
  • OnlineReports
  • Quartier Magazin Stadtteil 3 Bern
  • Regio Züri Oberland
  • Rheintaler Bote
  • Rontaler
  • Rümlanger
  • Rundschau Nord
  • Rundschau Süd
  • Schaffhauser Bock
  • See & Gaster Zeitung
  • Solothurner Woche
  • soaktuell.ch
  • St.Galler Nachrichten
  • Tagblatt der Stadt Zürich
  • Toggenburger Zeitung
  • Unterland Zeitung
  • Untersee Nachrichten
  • Volketswiler
  • Weinfelder Nachrichten
  • Wiggertaler / Allgemeiner Anzeiger
  • Wiler Nachrichten
  • Winterthurer Zeitung
  • Wochen-Zeitung für das Emmental und Entlebuch
  • Zofinger Nachrichten
  • Zuger Woche
  • Züriberg / Neumünster-Post
  • Zürich 2
  • Zürich Nord
  • Zürich West


Die staatliche Vereinnahmung von Medien ist eine reale Gefahr – wie gross ist sie beim neuen Mediengesetz?

Bei der Abstimmung zum Mediengesetz steht das Verhältnis von Politik und Medien zur Debatte. (Bild: Dominic Steinmann/NZZ)

Die staatliche Vereinnahmung von Medien ist eine reale Gefahr – wie gross ist sie beim neuen Mediengesetz?

Die Unabhängigkeit der Medien kann durch staatliche Gelder untergraben werden. Die medienökonomische Forschungsliteratur zeigt, wo Fallstricke lauern. Eine sachliche Analyse von Matthias Benz, Wirtschaftskorrespondent der NZZ.

Auszüge aus dem Artikel, erschienen am 17. Januar 2022 in der NZZ:

Das Beispiel Österreichs zeigt: Es ist eine reale Gefahr, dass Politiker (und bisweilen auch Interessengruppen) Medien zu vereinnahmen versuchen.

Wenn Medienhäuser viele zahlende Leser und private Werbekunden haben, ist laut Theorie ihre Distanz gegenüber der Politik grösser, weil sie dann schlicht nicht auf staatliche Gelder angewiesen sind. Es gilt das Motto: Unabhängigkeit muss man sich leisten können.

Allerdings ist umstritten, ob staatliche Fördergelder die Medienvielfalt tatsächlich fördern – und ob es überhaupt ein Problem gibt. So sind zwar viele gedruckte Zeitungen in den vergangenen Jahren verschwunden. Gleichzeitig sind aber auch viele neue, meist digitale Medienangebote entstanden, etwa «Watson», «Republik» oder «Nebelspalter» auf nationaler Ebene und zahlreiche Online-Portale in den Regionen. Die Denkfabrik Avenir Suisse hat in einer Blog-Serie gezeigt, dass man nicht von einem generellen wirtschaftlichen Niedergang der Medien sprechen kann.

Der heikelste Aspekt des Mediengesetzes dürfte die neue Förderung von Online-Medien im Umfang von 30 Millionen Franken sein. Problematisch wirkt vor allem die Höhe der Förderung: Online-Medien sollen Staatsgelder von bis zu 60 Prozent des Umsatzes erhalten können. Die medienökonomische Forschung zeigt klar, dass es für die Unabhängigkeit von Medien zentral ist, möglichst viele Einnahmen aus nichtstaatlichen Quellen zu haben.

Zum vollständigen Artikel

Berner Verleger schliessen sich zusammen, weil das Mediengesetz die lokalen Zeitungen diskriminiert

Viele lokale und regionale Zeitungen (rot markiert eine nicht abschliessende Auswahl) würden auch im Kanton Bern vom Medien-Massnahmenpaket diskriminiert.

Berner Verleger schliessen sich zusammen, weil das Mediengesetz die lokalen Zeitungen diskriminiert

Erneut widerlegen Direktbetroffene, dass die Argumente der Befürworter schlicht nicht stimmen – nämlich dass das Mediengesetz für lokale und regionale Medien gemacht sei. Profitieren würden vornehmlich die «lokalen» Titel der Grossverlage.

Darum haben sich mehrere Berner Verleger zusammen geschlossen und zeigen auf, wie die mitunter grössten lokalen Berner Zeitungen vom Mediengesetz gar nicht berücksichtig werden.

Bekanntlich gibt es für nicht abonnierte Zeitungen keinen Rappen Unterstützung im Mediengesetz. Allein im Kanton Bern würden so Zeitungen mit über 700 000 Leserinnen und Lesern diskriminiert.
Das sind nahezu gleiche viele Leser, wie die Tamedia mit ihren Titel im Kanton Bern erreicht (Berner Zeitung und Lokalbunde). Allerdings ist bei den Tamedia-Titeln der Anteil lokaler Inhalt wesentlich kleiner, da die gleichen Artikel in mehreren Ausgaben erscheinen (der K-Tipp berichtete).

Hier der Aufruf und die Stellungnahme zum Mediengesetz der Berner Verleger:

Wir Verleger der Zeitungen Bärnerbär, BümplizWoche, Biel/Bienne, Wochen-Zeitung für das Emmental und Entlebuch sowie D’REGION finden dies unfair, wettbewerbsverzerrend und zudem schädlich für unsere Demokratie. Aus diesen sechs Gründen lehnen wir das Mediengesetz in dieser Form ab:

1: Wir werden gelesen.

Allein unsere vier Gratiszeitungen Bärnerbär, Biel/Bienne, Wochen-Zeitung für das
Emmental und Entlebuch sowie D’REGION erreichen mit über 300 000 Exemplaren gemeinsam über eine halbe Million Menschen. Rechnet man zahlreiche weitere Gratistitel im Kanton hinzu, die ebenfalls ohne Subventionen auskommen, steigt die Leserschaft auf fast 700 000 Bernerinnen und Berner. Trotz dieser enorm hohen Zahl werden wir vom Mediengesetz diskriminiert.

2: Was macht eine Zeitung aus?

Wir finden die Leserzahl, die Auflage, den erzielten Werbeumsatz und natürlich die inhaltliche Qualität einer Zeitung mindestens genauso aussagekräftig wie die Anzahl Abonnenten. Im Mediengesetz entscheidet aber einzig die abonnierte Auflage über die staatliche Förderung.

3: Wir leben und lieben Lokalität.

Unsere Redaktorinnen und Redaktoren recherchieren, vermitteln und kommentieren das gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Geschehen auf lokaler und regionaler Ebene. Sie sind stets dort, wo die Algorithmen der Suchmaschinen nicht hinkommen und grosse Medienkonzerne oft nicht mehr hinschauen. Wir sind für die Meinungsbildung vieler Menschen entsprechend wichtig und damit relevante Akteure für die direkte Demokratie.

Viele lokale und regionale Zeitungen (rot markiert eine nicht abschliessende Auswahl) würden auch im Kanton Bern vom Medien-Massnahmenpaket diskriminiert.

4: Klein und fein.

«Die kleinen und mittleren Verlage sollen erhalten werden.» Dieser Wunsch von Bundesrätin Simonetta Sommaruga entspricht auch unserem Anliegen. Da wir Bestandteil der von ihr gewünschten Medienvielfalt sind, setzen wir uns aber auch für eine faire Medienförderung in der Schweiz und im Kanton Bern ein. Leider werden wir vom Bundesamt für Kommunikation und dem Verlegerverband erstaunlicherweise ausgegrenzt. Und vergessen wir nicht: Je mehr unabhängige Zeitungen ohne Konzernanschluss berichten, desto höher ist die Medienvielfalt.

5: Achtung Zweiklassengesellschaft!

Weniger begüterte Menschen, die sich kein Abonnement leisten können, sind auf Gratismedien wie beispielsweise Gratiszeitungen angewiesen. Das Mediengesetz allerdings fördert innerhalb der Bevölkerung ebendiese Zweiklassengesellschaft.

6: Wir fordern gleich lange Spiesse.

Für die Verleger von abonnierten genauso wie für Verleger von kostenlos verteilten Zeitungen. Alles andere ist wettbewerbsverzerrend und gefährdet damit unser Fortbestehen.

Deshalb sagen wir am 13. Februar 2022 NEIN zum «Massnahmenpaket zugunsten der Medien». Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung an der Urne sowie für Ihr grosses Vertrauen in unsere Zeitungen.

Berner Zeitungen, die von den künftigen Mediensubventionen gezielt ausgeschlossen und Verfasser dieses Beitrags sind:

  • Bärnerbär: Gesamtauflage 103 410 Exemplare
  • Biel/Bienne: Auflage 102 170 Exemplare
  • BümplizWoche: Auflage: 23 760 Exemplare
  • D’REGION: Auflage 38 721 Exemplare
  • Wochen-Zeitung für das Emmental und Entlebuch: 42 694 Exemplare

Weitere Berner Zeitungen, die im Medien-Massnahmenpaket auch nicht berücksichtigt sind und deshalb ebenfalls kein Geld erhalten:

  • Anzeiger für das Nordquartier: Auflage: 16 200 Exemplare
  • Bantiger Post: Gesamtauflage 27 867 Exemplare
  • Berner Landbote: Auflage: 104 985 Exemplare
  • Chäsitzer: Auflage 2250 Exemplare
  • Der Wulchechratzer: Auflage: 7900 Exemplare
  • Gantrisch Zeitung: Auflage 29 000 Exemplare
  • Könizer Zeitung / Sensetaler: Auflage 52 750 Exemplare
  • Länggassblatt: Gesamtauflage: 12 000 Exemplare
  • Lokal-Nachrichten Muri-Gümligen und Allmendingen: Auflage: 7900 Exemplare
  • Quartier Magazin Stadtteil 3 Bern: 20 000 Exemplare
  • Mitteilungsblatt Zollikofen: 6050 Exemplare

Total Auflage im Medien-Massnahmenpaket nicht berücksichtigte Berner Zeitungen: 597 657 Exemplare

Medien, die im Medien-Massnahmenpaket berücksichtigt sind und Geld erhalten:

  • Anzeiger von Saanen: Gesamtauflage 6577 Exemplare
  • Berner Zeitung / Der Bund: Gesamtausgabe 155 000 Exemplare
  • Bieler Tagblatt / Journal du Jura: Gesamtausgabe: 24 575 Exemplare
  • Der Unteremmentaler: Grossauflage 19301 Exemplare
  • Frutigländer: Auflage 4044 Exemplare
  • Simmentaler Zeitung: Auflage 7300 Exemplare

Total Auflage im Medien-Massnahmenpaket berücksichtigte Berner Zeitungen: 216 797 Exemplare

Diese Liste basiert auf Recherchen des Bärnerbär und ist eventuell unvollständig. Einzelne Gratiszeitungen sind auf Wunsch von deren Verantwortlichen auf der Karte nicht aufgeführt.


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Dieser Beitrag erschien am 11. Januar im Berner Bär. Zum Artikel


Tamedia, CH Media und Ringier, die 80 Prozent des Pressemarktes abdecken, profitieren überproportional

Tamedia, CH Media und Ringier, die 80 Prozent des Pressemarktes abdecken, profitieren überproportional

Die Befürworter behaupten stur, dass vor allem die kleinen Verlage vom neuen Mediengesetz profitieren würden. Diese Woche hat nun das unabhängige und renommierte Schweizer Konsumentenmagazin K-Tipp belegt – das ist schlicht gelogen. Und herausgefunden, dass die Verleger bewusst Fakten schönigen. Hier das Interview mit dem Recherche-Team vom K-Tipp.

Eigentlich ist mehr Meinungsfreiheit und mehr Meinungsvielfalt angesagt: Im Abstimmungskampf für das Medienförderungsgesetz passiert aber im grossen Stil auf allen Kanälen genau das Gegenteil.

Die Grossverleger und der Verlegerverband lassen für ein Ja weibeln, wobei sie auch ein politisch links dominiertes Kommitee finanzieren und für sich reden lassen, wie der Klein Report bereits ausführlich berichtet hat.

Auch ein Recherche-Team um Marc Meschenmoser und Jimmy Sauter von «K-Tipp»/«saldo»/«K-Geld» zeigt auf, wie Tamedia, CH Media und Ringier, die 80 Prozent des Pressemarktes abdecken, überproportional von weiteren Steuer-Millionen für die Post-Zustellung profitieren würden. Obwohl allein die TX Group (Tamedia) ihren Aktionären für 2021, 2022 und 2023 eine normale Dividende sowie eine Sonderdividende von je 44,5 Millionen ankündigt, wie die Journalisten schreiben.

Der Klein Report hat beim Redaktionsleiter des «K-Tipp» und Recherche-Chef Marc Meschenmoser nachgefragt, was hier schiefläuft, wie viel Subventionsgelder beispielsweise allein auf CH Media (NZZ-Regionalmedien und AZ Medien) fallen und wie der Verlegerverband über ein Strategiepapier eine detaillierte Zeitschiene mit Einbezug der Medienministerin Simonetta Sommaruga fährt und damit wenig Platz für Meinungsfreiheit lässt.

Wie viel Geld würde gemäss den Recherchen von «K-Tipp»/«saldo»/«K-Geld» auf die Grossverlage fallen?

Marc Meschenmoser: «Unser Rechercheur Jimmy Sauter arbeitete mehrere Wochen daran und hat alle Zahlen des Bundesamts für Kommunikation (Bakom) zu Auflagen – auch jenen der regionalen Zeitungen – mit aktuellen Subventionen und künftigen Subventionen verglichen und dem Bakom vorgelegt.

Unsere Recherchen zeigen: Von den im Medienpaket vorgesehenen 120 Millionen Franken für die verbilligte Zustellung von Zeitungen würden 17,3 Millionen an Tamedia fliessen, 11,8 Millionen an CH Media und 3,4 Millionen an Ringier.

Wir stützen uns bei den Berechnungen auf Angaben des Bundesamts für Kommunikation und des Werbemedienforschungs-Unternehmens Wemf. Beispielsweise würde der ‚Blick‘ 3 Millionen Franken erhalten, der ‚Tages-Anzeiger‘ 2,7 Millionen. Heute bekommen sie nichts. CH Media bekäme zusätzlich 18,8 Millionen Franken Serafe-Gelder für seine Radiosender.

Das macht für die drei Grossverlage mindestens 50 Millionen Franken – die grossen Verlage profitieren also von einem Grossteil der Subventionen.»

Bereits in der «K-Tipp»-Ausgabe 13 von 2021 hat Ihr Team vorgerechnet, dass die grossen vier Verlagshäuser von 2011 bis 2020 Betriebsgewinne von 3,8 Milliarden Franken (vor Abschreibung und Steuern) erzielt haben. Diese haben Zeitungen aufgekauft, Redaktionen zusammengelegt und Stellen zusammengestrichen. In wie vielen Zeitungen erscheinen heute die gleichen Artikel?

Meschenmoser: «Heute besitzt Tamedia 15 Tageszeitungen, CH Media 21. Laut dem ‚Jahrbuch Qualität der Medien‘ der Uni Zürich erscheint mittlerweile jeder vierte Artikel in mehr als einer Zeitung. Beispiele dafür sehen Leserinnen und Leser, wenn sie auf den Online-Portalen surfen oder in den gedruckten Zeitungen blättern und immer mehr einheitliche Artikel statt Medienvielfalt sehen.

Beispielsweise erschien am 22. November in zehn Tamedia-Zeitungen ein identisches Interview mit Lukas Engelberger, Präsident der kantonalen Gesundheitsdirektorenkonferenz, zum Thema Corona.

Ein weiteres Beispiel: am 2. Oktober führten Journalisten von CH Media ein Interview mit Pietro Supino. Darin hat der TX-Group-Verwaltungsratspräsident für das Medienpaket geworben. Dieses Interview erschien in 19 Zeitungen.

Mit anderen Worten: verschiedene Zeitungsnamen – gleicher Inhalt. Dies ist nicht das, was ich unter Medienvielfalt verstehe.»

Das Strategiepapier des Verlegerverbandes setzt statt auf Fakten auf Emotionen. Ein journalistische No-Go. Was haben Ihre Recherchen dazu ergeben, und wie ist Ihre Einschätzung dazu?

«Wenn man sich in den Redaktionen der grossen Verlage umhört, ist es ja nicht so, dass die Journalisten einhellig für das Mediengesetz wären – im Gegensatz zu den entsprechenden Verlagen. Die nächsten Wochen werden letztlich zeigen, wie unabhängig die Redaktionen im Abstimmungskampf berichten können. Das Strategiepapier des Verbandes Schweizer Medien hält jedenfalls klar fest: Man möchte mit selbst finanzierten und in Auftrag gegebenen Umfragen die öffentliche Meinung beeinflussen und aufzeigen, dass die Unterstützung für das Referendum kleiner wird.

Es ist schon erstaunlich, wenn im Strategiepapier des Verbandes Schweizer Medien Sätze zu lesen sind wie: ‚In politischen Debatten sind nicht Fakten, sondern der emotionale Deutungsrahmen entscheidend.‘ Dies widerspricht doch einem zentralen Qualitätsverständnis der Medien: Fakten statt Emotionalisierung.»

Dieser Beitrag erschient im kleinreport.ch

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Das Leistungsschutzrecht – oder die Gier der grossen Verlage geht weiter.

Das Leistungsschutzrecht – oder die Gier der grossen Verlage geht weiter

Noch bevor über das neue Mediengesetz abgestimmt wird, bringen die Verleger bereits die nächste politische Massnahme in Stellung, um Millionen über den Staat abzukassieren. Und erneut lässt sich der Bundesrat vor den Karren spannen. Das zeigt ein Bericht der MEDIENWOCHE, einem Schweizer Fachmagazin für Medien und Journalismus.

Was ist passiert?

Am 17. Dezember 2021 hat der Bundesrat das Justizdepartement beauftragt, das sogenannte Leistungsschutzrecht für Medienverlage auszuarbeiten. Damit sollen Unternehmen wie Google oder Facebook von den Schweizer Verlagen für die Nutzung derer Inhalten zur Kasse gebeten werden können. Klingt nur auf den ersten Blick sinnvoll, wie der Bericht aufzeigt.

Worum geht es beim Leistungsschutzrecht?

Plattformen wie Google zeigen in ihren Suchergebnissen auch Links von Artikeln an (siehe Bild unten). In der Regel nur mit einer Text- und/oder Bildvorschau. Wer einen solchen Artikel lesen will, muss drauf klicken und gelangt anschliessend auf die Website des jeweiligen Verlages.

Beispiel einer Suchergebnis-Seite bei Google. Dabei werden die Links zu Artikeln der Verlage angezeigt. Lesen kann man die Artikel aber ausschliesslich bei den Verlagen, Google verlinkt lediglich.

Wie der Bericht fest hält, übernehmen Google und Facebook die Artikel der Verlage also nicht, sondern verlinken lediglich darauf und bringen den Verlagen damit sogar kostenlos zusätzliche Leser. Sehr viele sogar.

Trotzdem wollen die Verleger, erneut angeführt von ihrem Präsidenten Pietro Supino (Tamedia), Google und Facebook für die Nutzung solcher Vorschauen zur Kasse bitten. Dabei ginge es ihnen um Profit und nicht um Inhalte, wie der Bericht zeigt.

Anmerkung: Das Leistungsschutzrecht betrifft nicht den inakzeptablen Umstand, dass grosse internationale Internetunternehmen wie Google oder Uber in der Schweiz weder Steuern noch Sozialleistungen bezahlen.

Was sagt der Bericht vom Bundesrat?

Als Grundlage dient dem Bundesrat der Bericht der EU zur «Überprüfung der Wirksamkeit der Revision des Urheberrechts», welcher Ende 2021 veröffentlicht wurde.

Bei keinem einzigen der acht analysierten EU-Länder konnten die Autor:innen des Berichts nachweisen, dass ein Leistunsgschutzrecht zu einer Verbesserung geführt habe.

Obschon der Bundesrat selbst schreibt, dass es somit noch zu früh sei, um Aussagen über die Verbesserung der journalistischen Medien durch ein Leistungsschutzrecht zu treffen, lässt er nun in aller Eile ein solches Recht ausarbeiten. Das wirft Fragen auf und irritiert.

Der Bundesrat lässt in seinem Bericht unerwähnt, dass die Verlage selbst entscheiden können, ob Google und Facebook eine ausführliche Vorschau auf ihre Artikel anzeigen.

Der Bundesrat behauptet im Bericht, die Verlage könnten den Journalismus nicht mehr finanzieren, weil die Werbung zu den grossen Online-Diensten fliesse.

Er lässt aber unerwähnt, dass es die grossen Verlage selbst waren, die ihr Inserategeschäft von den journalistischen Inhalten getrennt und als eigenständige Plattformen positioniert haben.

(wir haben dazu berichtet)

Ebenso lässt der Bundesrat in seinem Bericht unerwähnt, dass die Verlage ja selbst entscheiden können, ob Google oder Facebook eine Vorschau auf ihre Artikel anzeigen sollen oder nicht.

Dass der Bundesrat trotz fehlender Grundlagen nun auf einmal auf’s Tempo drückt, zeigt gemäss dem Bericht, wie sehr er sich vor den Karren der grossen Medienkonzerne habe spannen lassen.

Dieser Leistungsschutz bringe nur den grossen Verlagen Vorteile

Der Bericht zeigt, dass die europäische Lösung bis jetzt nachweislich nicht zu einer Verbesserung geführt habe. Im Gegenteil, die Verlage konzentrieren sich weiter darauf, ihre Marktstellung über politisches Lobbying auszubauen und beim Staat die hohle Hand zu machen.

Und wie beim Mediengesetz würden auch beim Leistungsschutzrecht vor allem die grossen Verlage mit reichweitenstarken Online-Medien profitieren. Kleinere Anbieter journalistischer Inhalte drohen leer auszugehen. Denn das Leistungsschutzrecht soll nur für klassische Verlage gelten.

Gleichzeitig würden die Hürden für den Markteintritt von neuen, innovativen Online-Plattformen massiv erhöht mit einer Entschädigungspflicht für die Verlinkung von Medieninhalten.

Weiter wird vermutet, dass Google und Facebook als Reaktion auf ein solches Gesetz selbst Inhalte erstellen würden. Das würde ihre heute schon starke Position weiter stärken und die Verlage würden noch mehr Leser verlieren.

Fazit des Berichtes

Der Artikel sagt und zeigt auf – die Verlage wollen den Fünfer und das Weggli: Zuerst die Subventionen via Medienförderung vom Staat und dann Geld von Google & Co. mit dem Leistungsschutzrecht.

Die Politik aber merke nicht, dass sie dadurch die Medienvielfalt in der Schweiz nicht zu schützen vermag, sondern im Gegenteil der Medienkonzentration und Monopole durch die Grossverlage wie Tamedia, Ringier und CH-Media Vorschub leistet.

Vor allem aber beweisen die Verleger eines – nämlich, dass sie bis heute nicht wirklich begriffen haben, wie das Internet funktioniert und wie man dort erfolgreich Geld mit Inhalten verdient. Dieses Manko und Versäumnis der Vergangenheit sollen nun Andere ausbügeln: Der Steuerzahler mit Subventionsgelder und erfolgreiche Mitbewerber per Gesetz.


Dieser Beitrag basiert auf dem Artikel «Leistungsschutzrecht: Geschenk des Bundesrats an die Verleger», welcher am 11. Januar 2022 in der MEDIENWOCHE erschienen ist. Die Medienwoche ist ein unabhängiges Schweizer Magazin für Medien und Journalismus und unterstützt das Mediengesetz.

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