Nur weil die dagegen sind, bin ich nicht dafür
Nur weil die dagegen sind, bin ich nicht dafür
Es soll Leute geben, die einzig und alleine Ja zur Medienförderung gesagt haben, nachdem sie einen Blick auf unser Referendums-Komitee geworfen hatten: Damit machen sie es sich zu einfach. Sagt Philipp Albrecht, Wirtschaftsredaktor bei der Republik, welche sich stark für das Mediengesetz einsetzt.
Auszüge aus dem Artikel
… Die Hoffnung vieler Linker ist, dass Subventionen den Weiterbetrieb von Medien sichern, die sonst von den «rechten Raubrittern» übernommen und zu politischen Kampfblättern umgebaut werden könnten. Das Problem dabei: Genau dazu dürfte die Vorlage nicht taugen….
… ich kann dieses Paket drehen und wenden, wie ich will: Am Ende sehe ich mehr Widersprüche als Lösungen, weil Bundesrat und Parlament so viele Akteure wie möglich berücksichtigt haben, um eine höhere Zustimmung zu erreichen – mit dem Preis, dass die 151 Millionen Franken letztlich mit der Giesskanne verteilt würden.»
Neuste Umfragen zeigen: das Stimmvolk vertraut auf Fakten. 57% sagen NEIN.
Neuste Umfragen zeigen: das Stimmvolk vertraut auf Fakten. 57% sagen NEIN.
Die neuste Trendumfrage von Tamedia/20Minuten zeigt einen klaren Trend. 57% sagen NEIN, das sind +6% mehr seit der letzten Umfrage, +9% seit der ersten Umfrage. Besonders erfreulich: in sämtlichen Lagern und Parteien nehmen die NEIN-Stimmen deutlich zu!
Das zeigt, dass sich die Schweizer Stimmberechtigten auf die Fakten verlassen und die Propaganda der Befürworter ihre Wirkung verfehlt.



Der Politologe Lucas Leemann, der die Umfrage durchgeführt hat, sagt: «Bei diesem ideologisch aufgeladenen Thema wäre eigentlich zu erwarten gewesen, dass sich Ablehnung und Zustimmung in den politischen Lagern einfach stärker akzentuieren.» Nun zeige sich aber, dass die Argumente gegen das Medienpaket nicht nur bei den bürgerlichen Parteien, sondern auch bei der Linken auf Anklang stossen.
Offener Brief an Frau Bundesrätin Sommaruga – Bitte kehren Sie zu den Fakten zurück
Offener Brief an Frau Bundesrätin Sommaruga – Bitte kehren Sie zu den Fakten zurück
Aufgrund mehrer Falschbehauptungen hat unser Komitee diesen offenen Brief am 19. Januar 2022 an Frau Bundesrätin Sommaruga verschickt. Damit wir zu einer fairen und sachlichen Debatte zurückkehren können.
Bitte kehren Sie zu den Fakten zurück,
Frau Bundesrätin
Sehr geehrte Frau Bundesrätin
In der letzten Woche haben Sie in fast allen Zeitungen der Schweiz die Werbetrommel für das Massnahmenpaket zugunsten der Medien gerührt. Das ist Ihr gutes Recht, tragen Sie doch die Verantwortung für diese Vorlage. Was wir aber nicht akzeptieren können, ist, wenn von bundesrätlicher Seite Fakten und Zahlen präsentiert werden, die so nicht korrekt sind.
Indirekte Presseförderung: So profitieren neu die Grossverlage
Auf die Frage, wer von den neuen Subventionen profitiert, haben Sie wörtlich gesagt: «Ich halte mich an die Fakten. Die indirekte Presseförderung wird künftig zu rund 75 Prozent an kleinere und mittlere Verlage gehen. Das wissen wir, weil diese Regelung bereits während der Coronahilfsmassnahmen galt.»
Bei allem Respekt, Frau Bundesrätin: Diese Aussage ist eine völlige Verdrehung der Tatsachen. Fakt ist: Die neuen Bestimmungen des Massnahmepakets treten erst nach der Volksabstimmung vom 13. Februar in Kraft. Mit den Coronahilfsmassnahmen haben sie nichts zu tun. Das neue Gesetz, über das wir am 13. Februar abstimmen, bevorteilt nun aber bei der indirekten Presseförderung ganz gezielt die Grossverlage, wie folgende Beispiele zeigen:
- Mit dem neuen Gesetz wird die bisher bestehende Auflagen-Obergrenze von 40’000 Exemplaren für die Posttaxenverbilligung aufgehoben. Damit würden neu auch die grossen Tageszeitungen wie der Tages-Anzeiger, der Blick oder die NZZ mit Steuergeldern subventioniert. Aus demselben Topf der bis heute die kleinen und mittleren Verlage gestützt hat.
- Neu werden zusätzliche 40 Mio. Franken als indirekte Presseförderung für die Früh- und Sonntagszustellung bereitgestellt. Da es diese Millionen-Subventionen bisher noch gar nicht gibt, können sich diese auch nicht bei den Coronahilfsmassnahmen bewährt haben. Richtig ist, dass diese 40 Mio. fast ausschliesslich zu den Grossen gehen, da kein einziger kleiner Verlag eine Sonntagszeitung herausgibt und in der Regel auch keine Frühzustellung hat.
Fazit: Allein schon diese zwei Beispiele – und es gäbe noch mehr – beweisen, dass Ihre Aussage, die indirekte Pressförderung von total 90 Mio. werde künftig zu 75 Prozent an kleine und mittlere Verlage gehen, den Fakten nicht standhält. Ja, mehr noch: Sie ist eine Irreführung des Stimmvolks.
Auch bei der direkten Förderung kassieren die Medienkonzerne
Ähnlich verhält es sich bei der direkten Förderung der Online-Medien mit 30 Mio Franken. Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) selbst hat in einem Bericht an die vorberatende Kommission des Parlaments ein Verhältnis von 54% zugunsten der Grossen prognostiziert, womit auch hier die Mehrheit des Steuergeldes nicht bei den kleinen und mittleren Verlagen landet. Der dazu vom BAKOM skizzierte Vollzugsmechanismus funktioniert wie ein Selbstbedienungsladen für die Medienkonzerne:
- Stellt ein Verlag seine Zeitung auch als E-Paper zur Verfügung (und das machen alle), werden 40% der Zeitungs-Abo-Einnahmen dem Online-Ertrag zugeschlagen. Durch diesen Trick werden Verlage mit grossen Zeitungs-Auflagen über die Online-Förderung zusätzlich subventioniert.
- Der Höhepunkt der gezielten Bevorzugung der Grossen ist die Tatsache, dass beispielsweise in der deutschsprachigen Schweiz nur Online-Angebote subventionsberechtigt würden, die über 100’000 Franken Publikumserträge erwirtschaften. Diese Umsatz-Limite ist für unabhängige, kleine, regionale Plattformen nur schwer oder gar nicht zu erreichen.
Frau Bundesrätin, wie Sie sehen, widerspricht das «Massnahmenpaket zugunsten der Medien» an allen Ecken und Enden Ihrer vielfach wiederholten Behauptung: «Diese Vorlage machen wir in erster Linie für die kleinen und mittleren Verlage». Wir sind erschüttert, dass den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern offensichtlich Zahlen und Fakten präsentiert werden, die mit der geplanten Umsetzung der Vorlage wenig bis nichts zu tun haben.
Im Sinne eines demokratischen Abstimmungskampfs erwarten wir die Rückkehr zu einer fairen und sachlichen Debatte.
Mit freundlichen Grüssen
Im Namen des Abstimmungskomitees «Mediengesetz NEIN»
Peter Weigelt, aNR, Präsident
Dr. Philipp Gut, Geschäftsführer
Die lokalen und regionalen Medien laufen Sturm gegen das neue Mediengesetz
Die lokalen und regionalen Medien laufen Sturm gegen das neue Mediengesetz
Angeblich soll das neue Mediengesetz die kleinen Verlage in den Regionen unterstützen, damit die lokale Berichterstattung weiter aufrecht erhalten bleibt. Eine Falschbehauptung, wie man weiss.
Darum wehren sich viele dieser kleinen regionalen Verlage vehement gegen das neue Mediengesetz, weil sie keinen einzigen Rappen daraus bekommen.
Thomas Herrmann
Verlagsleiter Wochenzeitung Emmental und Entlebuch
Thomas Weber
Verleger Gundeldinger Zeitung
Willy Surbeck
Langjähriger Chefredaktor Telebasel
Alle diese Zeitungen und Medien werden vom Mediengesetz ausgeschlossen und erhalten keinen einzigen Rappen:
- Aarauer Nachrichten
- Anzeiger für das Nordquartier
- Bantiger Post
- Bärnerbär
- Berner Landbote
- Biel/Bienne
- Bodensee Nachrichten
- BümplizWoche
- Bündner Nachrichten
- Chäsitzer
- D’REGION
- Der Landanzeiger
- Der Wulchechratzer
- Dorfblitz
- Frauenfelder Nachrichten
- Frauenfelder Woche
- fricktal.info
- Fridolin
- Furttaler
- Gantrisch Zeitung
- General-Anzeiger
- GHI unabhängige Zeitung der Genfer
- Glattaler
- Gossauer Nachrichten
- Gundeldinger Zeitung
- grheute.ch
- Herisauer Nachrichten
- Kleinbasler Zeitung
- Könizer Zeitung / Sensetaler
- Kreuzlinger Nachrichten
- Küsnachter
- Länggassblatt: Gesamtauflage
- Lenzbuerger Nachrichten
- LIEWO Sonntagszeitung
- Lokal-Nachrichten Muri-Gümligen und Allmendingen
- Luzerner Rundschau
- Mitteilungsblatt Zollikofen
- Neue Oltener Zeitung
- Obersee Nachrichten
- Oberthurgauer Nachrichten
- OnlineReports
- Quartier Magazin Stadtteil 3 Bern
- Regio Züri Oberland
- Rheintaler Bote
- Rontaler
- Rümlanger
- Rundschau Nord
- Rundschau Süd
- Schaffhauser Bock
- See & Gaster Zeitung
- Solothurner Woche
- soaktuell.ch
- St.Galler Nachrichten
- Tagblatt der Stadt Zürich
- Toggenburger Zeitung
- Unterland Zeitung
- Untersee Nachrichten
- Volketswiler
- Weinfelder Nachrichten
- Wiggertaler / Allgemeiner Anzeiger
- Wiler Nachrichten
- Winterthurer Zeitung
- Wochen-Zeitung für das Emmental und Entlebuch
- Zofinger Nachrichten
- Zuger Woche
- Züriberg / Neumünster-Post
- Zürich 2
- Zürich Nord
- Zürich West
Die staatliche Vereinnahmung von Medien ist eine reale Gefahr – wie gross ist sie beim neuen Mediengesetz?
Die staatliche Vereinnahmung von Medien ist eine reale Gefahr – wie gross ist sie beim neuen Mediengesetz?
Die Unabhängigkeit der Medien kann durch staatliche Gelder untergraben werden. Die medienökonomische Forschungsliteratur zeigt, wo Fallstricke lauern. Eine sachliche Analyse von Matthias Benz, Wirtschaftskorrespondent der NZZ.
Auszüge aus dem Artikel, erschienen am 17. Januar 2022 in der NZZ:
Das Beispiel Österreichs zeigt: Es ist eine reale Gefahr, dass Politiker (und bisweilen auch Interessengruppen) Medien zu vereinnahmen versuchen.
Wenn Medienhäuser viele zahlende Leser und private Werbekunden haben, ist laut Theorie ihre Distanz gegenüber der Politik grösser, weil sie dann schlicht nicht auf staatliche Gelder angewiesen sind. Es gilt das Motto: Unabhängigkeit muss man sich leisten können.
Allerdings ist umstritten, ob staatliche Fördergelder die Medienvielfalt tatsächlich fördern – und ob es überhaupt ein Problem gibt. So sind zwar viele gedruckte Zeitungen in den vergangenen Jahren verschwunden. Gleichzeitig sind aber auch viele neue, meist digitale Medienangebote entstanden, etwa «Watson», «Republik» oder «Nebelspalter» auf nationaler Ebene und zahlreiche Online-Portale in den Regionen. Die Denkfabrik Avenir Suisse hat in einer Blog-Serie gezeigt, dass man nicht von einem generellen wirtschaftlichen Niedergang der Medien sprechen kann.
Der heikelste Aspekt des Mediengesetzes dürfte die neue Förderung von Online-Medien im Umfang von 30 Millionen Franken sein. Problematisch wirkt vor allem die Höhe der Förderung: Online-Medien sollen Staatsgelder von bis zu 60 Prozent des Umsatzes erhalten können. Die medienökonomische Forschung zeigt klar, dass es für die Unabhängigkeit von Medien zentral ist, möglichst viele Einnahmen aus nichtstaatlichen Quellen zu haben.
Berner Verleger schliessen sich zusammen, weil das Mediengesetz die lokalen Zeitungen diskriminiert
Berner Verleger schliessen sich zusammen, weil das Mediengesetz die lokalen Zeitungen diskriminiert
Erneut widerlegen Direktbetroffene, dass die Argumente der Befürworter schlicht nicht stimmen – nämlich dass das Mediengesetz für lokale und regionale Medien gemacht sei. Profitieren würden vornehmlich die «lokalen» Titel der Grossverlage.
Darum haben sich mehrere Berner Verleger zusammen geschlossen und zeigen auf, wie die mitunter grössten lokalen Berner Zeitungen vom Mediengesetz gar nicht berücksichtig werden.
Bekanntlich gibt es für nicht abonnierte Zeitungen keinen Rappen Unterstützung im Mediengesetz. Allein im Kanton Bern würden so Zeitungen mit über 700 000 Leserinnen und Lesern diskriminiert.
Das sind nahezu gleiche viele Leser, wie die Tamedia mit ihren Titel im Kanton Bern erreicht (Berner Zeitung und Lokalbunde). Allerdings ist bei den Tamedia-Titeln der Anteil lokaler Inhalt wesentlich kleiner, da die gleichen Artikel in mehreren Ausgaben erscheinen (der K-Tipp berichtete).
Hier der Aufruf und die Stellungnahme zum Mediengesetz der Berner Verleger:
Wir Verleger der Zeitungen Bärnerbär, BümplizWoche, Biel/Bienne, Wochen-Zeitung für das Emmental und Entlebuch sowie D’REGION finden dies unfair, wettbewerbsverzerrend und zudem schädlich für unsere Demokratie. Aus diesen sechs Gründen lehnen wir das Mediengesetz in dieser Form ab:
1: Wir werden gelesen.
Allein unsere vier Gratiszeitungen Bärnerbär, Biel/Bienne, Wochen-Zeitung für das
Emmental und Entlebuch sowie D’REGION erreichen mit über 300 000 Exemplaren gemeinsam über eine halbe Million Menschen. Rechnet man zahlreiche weitere Gratistitel im Kanton hinzu, die ebenfalls ohne Subventionen auskommen, steigt die Leserschaft auf fast 700 000 Bernerinnen und Berner. Trotz dieser enorm hohen Zahl werden wir vom Mediengesetz diskriminiert.
2: Was macht eine Zeitung aus?
Wir finden die Leserzahl, die Auflage, den erzielten Werbeumsatz und natürlich die inhaltliche Qualität einer Zeitung mindestens genauso aussagekräftig wie die Anzahl Abonnenten. Im Mediengesetz entscheidet aber einzig die abonnierte Auflage über die staatliche Förderung.
3: Wir leben und lieben Lokalität.
Unsere Redaktorinnen und Redaktoren recherchieren, vermitteln und kommentieren das gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Geschehen auf lokaler und regionaler Ebene. Sie sind stets dort, wo die Algorithmen der Suchmaschinen nicht hinkommen und grosse Medienkonzerne oft nicht mehr hinschauen. Wir sind für die Meinungsbildung vieler Menschen entsprechend wichtig und damit relevante Akteure für die direkte Demokratie.
4: Klein und fein.
«Die kleinen und mittleren Verlage sollen erhalten werden.» Dieser Wunsch von Bundesrätin Simonetta Sommaruga entspricht auch unserem Anliegen. Da wir Bestandteil der von ihr gewünschten Medienvielfalt sind, setzen wir uns aber auch für eine faire Medienförderung in der Schweiz und im Kanton Bern ein. Leider werden wir vom Bundesamt für Kommunikation und dem Verlegerverband erstaunlicherweise ausgegrenzt. Und vergessen wir nicht: Je mehr unabhängige Zeitungen ohne Konzernanschluss berichten, desto höher ist die Medienvielfalt.
5: Achtung Zweiklassengesellschaft!
Weniger begüterte Menschen, die sich kein Abonnement leisten können, sind auf Gratismedien wie beispielsweise Gratiszeitungen angewiesen. Das Mediengesetz allerdings fördert innerhalb der Bevölkerung ebendiese Zweiklassengesellschaft.
6: Wir fordern gleich lange Spiesse.
Für die Verleger von abonnierten genauso wie für Verleger von kostenlos verteilten Zeitungen. Alles andere ist wettbewerbsverzerrend und gefährdet damit unser Fortbestehen.
Deshalb sagen wir am 13. Februar 2022 NEIN zum «Massnahmenpaket zugunsten der Medien». Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung an der Urne sowie für Ihr grosses Vertrauen in unsere Zeitungen.
Berner Zeitungen, die von den künftigen Mediensubventionen gezielt ausgeschlossen und Verfasser dieses Beitrags sind:
- Bärnerbär: Gesamtauflage 103 410 Exemplare
- Biel/Bienne: Auflage 102 170 Exemplare
- BümplizWoche: Auflage: 23 760 Exemplare
- D’REGION: Auflage 38 721 Exemplare
- Wochen-Zeitung für das Emmental und Entlebuch: 42 694 Exemplare
Weitere Berner Zeitungen, die im Medien-Massnahmenpaket auch nicht berücksichtigt sind und deshalb ebenfalls kein Geld erhalten:
- Anzeiger für das Nordquartier: Auflage: 16 200 Exemplare
- Bantiger Post: Gesamtauflage 27 867 Exemplare
- Berner Landbote: Auflage: 104 985 Exemplare
- Chäsitzer: Auflage 2250 Exemplare
- Der Wulchechratzer: Auflage: 7900 Exemplare
- Gantrisch Zeitung: Auflage 29 000 Exemplare
- Könizer Zeitung / Sensetaler: Auflage 52 750 Exemplare
- Länggassblatt: Gesamtauflage: 12 000 Exemplare
- Lokal-Nachrichten Muri-Gümligen und Allmendingen: Auflage: 7900 Exemplare
- Quartier Magazin Stadtteil 3 Bern: 20 000 Exemplare
- Mitteilungsblatt Zollikofen: 6050 Exemplare
Total Auflage im Medien-Massnahmenpaket nicht berücksichtigte Berner Zeitungen: 597 657 Exemplare
Medien, die im Medien-Massnahmenpaket berücksichtigt sind und Geld erhalten:
- Anzeiger von Saanen: Gesamtauflage 6577 Exemplare
- Berner Zeitung / Der Bund: Gesamtausgabe 155 000 Exemplare
- Bieler Tagblatt / Journal du Jura: Gesamtausgabe: 24 575 Exemplare
- Der Unteremmentaler: Grossauflage 19301 Exemplare
- Frutigländer: Auflage 4044 Exemplare
- Simmentaler Zeitung: Auflage 7300 Exemplare
Total Auflage im Medien-Massnahmenpaket berücksichtigte Berner Zeitungen: 216 797 Exemplare
Diese Liste basiert auf Recherchen des Bärnerbär und ist eventuell unvollständig. Einzelne Gratiszeitungen sind auf Wunsch von deren Verantwortlichen auf der Karte nicht aufgeführt.
Tamedia, CH Media und Ringier, die 80 Prozent des Pressemarktes abdecken, profitieren überproportional
Tamedia, CH Media und Ringier, die 80 Prozent des Pressemarktes abdecken, profitieren überproportional
Die Befürworter behaupten stur, dass vor allem die kleinen Verlage vom neuen Mediengesetz profitieren würden. Diese Woche hat nun das unabhängige und renommierte Schweizer Konsumentenmagazin K-Tipp belegt – das ist schlicht gelogen. Und herausgefunden, dass die Verleger bewusst Fakten schönigen. Hier das Interview mit dem Recherche-Team vom K-Tipp.
Eigentlich ist mehr Meinungsfreiheit und mehr Meinungsvielfalt angesagt: Im Abstimmungskampf für das Medienförderungsgesetz passiert aber im grossen Stil auf allen Kanälen genau das Gegenteil.
Die Grossverleger und der Verlegerverband lassen für ein Ja weibeln, wobei sie auch ein politisch links dominiertes Kommitee finanzieren und für sich reden lassen, wie der Klein Report bereits ausführlich berichtet hat.
Auch ein Recherche-Team um Marc Meschenmoser und Jimmy Sauter von «K-Tipp»/«saldo»/«K-Geld» zeigt auf, wie Tamedia, CH Media und Ringier, die 80 Prozent des Pressemarktes abdecken, überproportional von weiteren Steuer-Millionen für die Post-Zustellung profitieren würden. Obwohl allein die TX Group (Tamedia) ihren Aktionären für 2021, 2022 und 2023 eine normale Dividende sowie eine Sonderdividende von je 44,5 Millionen ankündigt, wie die Journalisten schreiben.
Der Klein Report hat beim Redaktionsleiter des «K-Tipp» und Recherche-Chef Marc Meschenmoser nachgefragt, was hier schiefläuft, wie viel Subventionsgelder beispielsweise allein auf CH Media (NZZ-Regionalmedien und AZ Medien) fallen und wie der Verlegerverband über ein Strategiepapier eine detaillierte Zeitschiene mit Einbezug der Medienministerin Simonetta Sommaruga fährt und damit wenig Platz für Meinungsfreiheit lässt.
Wie viel Geld würde gemäss den Recherchen von «K-Tipp»/«saldo»/«K-Geld» auf die Grossverlage fallen?
Marc Meschenmoser: «Unser Rechercheur Jimmy Sauter arbeitete mehrere Wochen daran und hat alle Zahlen des Bundesamts für Kommunikation (Bakom) zu Auflagen – auch jenen der regionalen Zeitungen – mit aktuellen Subventionen und künftigen Subventionen verglichen und dem Bakom vorgelegt.
Unsere Recherchen zeigen: Von den im Medienpaket vorgesehenen 120 Millionen Franken für die verbilligte Zustellung von Zeitungen würden 17,3 Millionen an Tamedia fliessen, 11,8 Millionen an CH Media und 3,4 Millionen an Ringier.
Wir stützen uns bei den Berechnungen auf Angaben des Bundesamts für Kommunikation und des Werbemedienforschungs-Unternehmens Wemf. Beispielsweise würde der ‚Blick‘ 3 Millionen Franken erhalten, der ‚Tages-Anzeiger‘ 2,7 Millionen. Heute bekommen sie nichts. CH Media bekäme zusätzlich 18,8 Millionen Franken Serafe-Gelder für seine Radiosender.
Das macht für die drei Grossverlage mindestens 50 Millionen Franken – die grossen Verlage profitieren also von einem Grossteil der Subventionen.»
Bereits in der «K-Tipp»-Ausgabe 13 von 2021 hat Ihr Team vorgerechnet, dass die grossen vier Verlagshäuser von 2011 bis 2020 Betriebsgewinne von 3,8 Milliarden Franken (vor Abschreibung und Steuern) erzielt haben. Diese haben Zeitungen aufgekauft, Redaktionen zusammengelegt und Stellen zusammengestrichen. In wie vielen Zeitungen erscheinen heute die gleichen Artikel?
Meschenmoser: «Heute besitzt Tamedia 15 Tageszeitungen, CH Media 21. Laut dem ‚Jahrbuch Qualität der Medien‘ der Uni Zürich erscheint mittlerweile jeder vierte Artikel in mehr als einer Zeitung. Beispiele dafür sehen Leserinnen und Leser, wenn sie auf den Online-Portalen surfen oder in den gedruckten Zeitungen blättern und immer mehr einheitliche Artikel statt Medienvielfalt sehen.
Beispielsweise erschien am 22. November in zehn Tamedia-Zeitungen ein identisches Interview mit Lukas Engelberger, Präsident der kantonalen Gesundheitsdirektorenkonferenz, zum Thema Corona.
Ein weiteres Beispiel: am 2. Oktober führten Journalisten von CH Media ein Interview mit Pietro Supino. Darin hat der TX-Group-Verwaltungsratspräsident für das Medienpaket geworben. Dieses Interview erschien in 19 Zeitungen.
Mit anderen Worten: verschiedene Zeitungsnamen – gleicher Inhalt. Dies ist nicht das, was ich unter Medienvielfalt verstehe.»
Das Strategiepapier des Verlegerverbandes setzt statt auf Fakten auf Emotionen. Ein journalistische No-Go. Was haben Ihre Recherchen dazu ergeben, und wie ist Ihre Einschätzung dazu?
«Wenn man sich in den Redaktionen der grossen Verlage umhört, ist es ja nicht so, dass die Journalisten einhellig für das Mediengesetz wären – im Gegensatz zu den entsprechenden Verlagen. Die nächsten Wochen werden letztlich zeigen, wie unabhängig die Redaktionen im Abstimmungskampf berichten können. Das Strategiepapier des Verbandes Schweizer Medien hält jedenfalls klar fest: Man möchte mit selbst finanzierten und in Auftrag gegebenen Umfragen die öffentliche Meinung beeinflussen und aufzeigen, dass die Unterstützung für das Referendum kleiner wird.
Es ist schon erstaunlich, wenn im Strategiepapier des Verbandes Schweizer Medien Sätze zu lesen sind wie: ‚In politischen Debatten sind nicht Fakten, sondern der emotionale Deutungsrahmen entscheidend.‘ Dies widerspricht doch einem zentralen Qualitätsverständnis der Medien: Fakten statt Emotionalisierung.»
Das Leistungsschutzrecht – oder die Gier der grossen Verlage geht weiter.
Das Leistungsschutzrecht – oder die Gier der grossen Verlage geht weiter
Noch bevor über das neue Mediengesetz abgestimmt wird, bringen die Verleger bereits die nächste politische Massnahme in Stellung, um Millionen über den Staat abzukassieren. Und erneut lässt sich der Bundesrat vor den Karren spannen. Das zeigt ein Bericht der MEDIENWOCHE, einem Schweizer Fachmagazin für Medien und Journalismus.
Was ist passiert?
Am 17. Dezember 2021 hat der Bundesrat das Justizdepartement beauftragt, das sogenannte Leistungsschutzrecht für Medienverlage auszuarbeiten. Damit sollen Unternehmen wie Google oder Facebook von den Schweizer Verlagen für die Nutzung derer Inhalten zur Kasse gebeten werden können. Klingt nur auf den ersten Blick sinnvoll, wie der Bericht aufzeigt.
Worum geht es beim Leistungsschutzrecht?
Plattformen wie Google zeigen in ihren Suchergebnissen auch Links von Artikeln an (siehe Bild unten). In der Regel nur mit einer Text- und/oder Bildvorschau. Wer einen solchen Artikel lesen will, muss drauf klicken und gelangt anschliessend auf die Website des jeweiligen Verlages.
Wie der Bericht fest hält, übernehmen Google und Facebook die Artikel der Verlage also nicht, sondern verlinken lediglich darauf und bringen den Verlagen damit sogar kostenlos zusätzliche Leser. Sehr viele sogar.
Trotzdem wollen die Verleger, erneut angeführt von ihrem Präsidenten Pietro Supino (Tamedia), Google und Facebook für die Nutzung solcher Vorschauen zur Kasse bitten. Dabei ginge es ihnen um Profit und nicht um Inhalte, wie der Bericht zeigt.
Anmerkung: Das Leistungsschutzrecht betrifft nicht den inakzeptablen Umstand, dass grosse internationale Internetunternehmen wie Google oder Uber in der Schweiz weder Steuern noch Sozialleistungen bezahlen.
Was sagt der Bericht vom Bundesrat?
Als Grundlage dient dem Bundesrat der Bericht der EU zur «Überprüfung der Wirksamkeit der Revision des Urheberrechts», welcher Ende 2021 veröffentlicht wurde.
Bei keinem einzigen der acht analysierten EU-Länder konnten die Autor:innen des Berichts nachweisen, dass ein Leistunsgschutzrecht zu einer Verbesserung geführt habe.
Obschon der Bundesrat selbst schreibt, dass es somit noch zu früh sei, um Aussagen über die Verbesserung der journalistischen Medien durch ein Leistungsschutzrecht zu treffen, lässt er nun in aller Eile ein solches Recht ausarbeiten. Das wirft Fragen auf und irritiert.
Der Bundesrat lässt in seinem Bericht unerwähnt, dass die Verlage selbst entscheiden können, ob Google und Facebook eine ausführliche Vorschau auf ihre Artikel anzeigen.
Der Bundesrat behauptet im Bericht, die Verlage könnten den Journalismus nicht mehr finanzieren, weil die Werbung zu den grossen Online-Diensten fliesse.
Er lässt aber unerwähnt, dass es die grossen Verlage selbst waren, die ihr Inserategeschäft von den journalistischen Inhalten getrennt und als eigenständige Plattformen positioniert haben.
Ebenso lässt der Bundesrat in seinem Bericht unerwähnt, dass die Verlage ja selbst entscheiden können, ob Google oder Facebook eine Vorschau auf ihre Artikel anzeigen sollen oder nicht.
Dass der Bundesrat trotz fehlender Grundlagen nun auf einmal auf’s Tempo drückt, zeigt gemäss dem Bericht, wie sehr er sich vor den Karren der grossen Medienkonzerne habe spannen lassen.
Dieser Leistungsschutz bringe nur den grossen Verlagen Vorteile
Der Bericht zeigt, dass die europäische Lösung bis jetzt nachweislich nicht zu einer Verbesserung geführt habe. Im Gegenteil, die Verlage konzentrieren sich weiter darauf, ihre Marktstellung über politisches Lobbying auszubauen und beim Staat die hohle Hand zu machen.
Und wie beim Mediengesetz würden auch beim Leistungsschutzrecht vor allem die grossen Verlage mit reichweitenstarken Online-Medien profitieren. Kleinere Anbieter journalistischer Inhalte drohen leer auszugehen. Denn das Leistungsschutzrecht soll nur für klassische Verlage gelten.
Gleichzeitig würden die Hürden für den Markteintritt von neuen, innovativen Online-Plattformen massiv erhöht mit einer Entschädigungspflicht für die Verlinkung von Medieninhalten.
Weiter wird vermutet, dass Google und Facebook als Reaktion auf ein solches Gesetz selbst Inhalte erstellen würden. Das würde ihre heute schon starke Position weiter stärken und die Verlage würden noch mehr Leser verlieren.
Fazit des Berichtes
Der Artikel sagt und zeigt auf – die Verlage wollen den Fünfer und das Weggli: Zuerst die Subventionen via Medienförderung vom Staat und dann Geld von Google & Co. mit dem Leistungsschutzrecht.
Die Politik aber merke nicht, dass sie dadurch die Medienvielfalt in der Schweiz nicht zu schützen vermag, sondern im Gegenteil der Medienkonzentration und Monopole durch die Grossverlage wie Tamedia, Ringier und CH-Media Vorschub leistet.
Vor allem aber beweisen die Verleger eines – nämlich, dass sie bis heute nicht wirklich begriffen haben, wie das Internet funktioniert und wie man dort erfolgreich Geld mit Inhalten verdient. Dieses Manko und Versäumnis der Vergangenheit sollen nun Andere ausbügeln: Der Steuerzahler mit Subventionsgelder und erfolgreiche Mitbewerber per Gesetz.
Dieser Beitrag basiert auf dem Artikel «Leistungsschutzrecht: Geschenk des Bundesrats an die Verleger», welcher am 11. Januar 2022 in der MEDIENWOCHE erschienen ist. Die Medienwoche ist ein unabhängiges Schweizer Magazin für Medien und Journalismus und unterstützt das Mediengesetz.
Der «K-Tipp» durchleuchtet das Medien-Paket und lehnt es ab
Der «K-Tipp» durchleuchtet das Medien-Paket und lehnt es ab
Mehr Meinungsfreiheit und -vielfalt: Damit werben die Zeitungsverleger für ein Ja zum Medienpaket. Dabei liefern sie immer mehr Einheitsbrei. Die drei grössten Verlage kauften in den letzten Jahren zahlreiche Zeitungen auf und legten Redaktionen zusammen.
Auszüge aus dem Artikel:
…Berechnungen des K-Tipp mit Zahlen des Bundesamts für Kommunikation zeigen: Mit 17,3 Millionen würde pro Jahr der Grossverlag Tamedia vom Gesetz profitieren, der zurzeit 22 Zeitungen und Zeitschriften herausgibt. Allein die Porti für den «Tages-Anzeiger» würden mit 2,7 Millionen subventioniert.
… Nötig hätten die drei grossen Verlagshäuser die Subventionen nicht. Von 2011 bis 2020 erzielten sie Betriebsgewinne von total 3,3 Milliarden vor Steuern und Abschreibungen.
… Auch die kleineren Verlage erzielten in den letzten zehn Jahren fast durchwegs Gewinne.
… Die grossen Verlagshäuser wurden in den vergangenen Jahren immer mächtiger. Sie kauften zahlreiche Zeitungen auf, legten Redaktionen zusammen und strichen Stellen. Gemäss Studien der Uni Zürich kommen Tamedia, CH-Media und Ringier im Pressemarkt auf einen Marktanteil von 80 Prozent.
… Jeder vierte Artikel erscheint heute in mehr als einer Zeitung. Beispiel: Am 22. November 2021 erschien in zehn Tamedia-Zeitungen ein identisches Interview mit Lukas Engelberger, Präsident der kantonalen Gesundheitsdirektoren,
Auch der K-Tipp würde von einem Ja profitieren. Und sagt NEIN.
Ein Ja zum Medienpaket würde die Postzustellung des K-Tipp pro Exemplar um 8 Rappen vergünstigen, pro Jahr um Fr. 1.60. Der Verlag Konsumenteninfo, der den K-Tipp herausgibt, würde für alle deutsch- und französischsprachigen Zeitschriften zusätzlich rund 600 000 Franken Portosubventionen pro Jahr erhalten. Er lehnt das Gesetz trotzdem ab: Für die Kosten der Zeitungen sollen nicht die Steuerzahler aufkommen müssen. Zudem sieht er die Unabhängigkeit der Medien durch staatliche Subventionen tendenziell gefährdet.
Mediengesetz: Abstimmungskampf mit Diffamierung
Mediengesetz: Abstimmungskampf mit Diffamierung
Bei der Abstimmung über das Mediengesetz gibt es nach den ersten Umfragen ein Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen Befürwortern und Gegnern. Wie nervös die Befürworter sind, zeigen ihre neusten Kampagnensujets.
Es wird knapp am 13. Februar: Je rund 48 Prozent der Befragten sind gemäss einer Umfrage im Auftrag der SRG für oder gegen das Medienpaket (Link). Gemäss einer aktuelleren Befragung von Tamedia stimmen sogar nur 42 Prozent Ja (Link). Für eine Behördenvorlage ist das wenig. Entsprechend nervös reagieren die Befürworter. Sie setzen auf eine neue Strategie und neue Kampagnensujets.
«Blocher-Medien»
So wird seitens der Ja-Kampagne neustens vor «Blocher-Medien» gewarnt, die von einer Ablehnung des Medienpaketes profitieren würden.

Die Hoffnung ist, damit alte Ressentiments zu wecken. Doch mit dem Referendum hat Christoph Blocher nichts zu tun. Dem Vernehmen nach unterstützt er weder persönlich noch über seine Gratiszeitungen den Abstimmungskampf finanziell. Federführend im Referendumskomitee sind Peter Weigelt, Herausgeber der «Ostschweiz» (Link), Bruno Hug vom «Portal24» und Christian Keller vom Basler Online-Medium «Primenews» . Keines dieser Medien gehört Christoph Blocher.
Keine inhaltliche Auseinandersetzung
Ziel der Befürworter scheint es zu sein, aus der Sachfrage, ob Medien vom Staat direkt Geld erhalten sollen, eine ideologische Auseinandersetzung zwischen links und rechts zu machen. Dies, nachdem die Behauptung unglaubwürdig geworden ist, dass mit den Subventionen die Unabhängigkeit der Medien gestärkt würde (Link). Das Gegenteil trifft zu: Das Gesetz stärkt den staatlichen Einfluss (Link).
Statt die inhaltliche Auseinandersetzung über das Gesetz suchen die Befürworter die Diffamierung der Gegner – und damit die Mobilisierung des eigenen links-grünen Milieus.
Kontaktschuld statt Argumente
Ein anderes Motiv der Befürworter stellt die Gegner des Medienpaketes in Zusammenhang mit Gegnern der Corona-Massnahmen. Verbreitet wird es unter anderem von Daniel Graf, Gründer des linken Portals WeCollect, das Unterschriften für links-grüne Referenden und Initiativen sammelt. Richtig ist, dass die «Freunde der Verfassung» die Unterschriftensammlung massgeblich unterstützt haben. Im Abstimmungskampf spielen sie allerdings kaum eine Rolle. Graf erwähnt zur Diffamierung des Referendums im Tweet auch die Präsidenten der Mitte, der GLP und der FDP, damit diese eine Benachrichtigung erhalten.

Graf stellt sich selber gerne als «Radikaldemokrat» dar. Das hindert ihn nicht, die sachliche Auseinandersetzung über das Medienpaket zu vermeiden, und Gegner pauschal und ohne sachliche Grundlage anzuprangern.
Ähnlich geht Hansi Voigt vor, einer der Architekten der vorgesehenen Subventionen für Online-Medien. Profitieren würde davon auch sein Projekt in Basel, das linke Jugendportal «Bajour», wenn die dafür gespendeten Millionen der Roche-Erbin Beatrice Oeri aufgebraucht sind.
«Amerikanische Verhältnisse»
Er warnt mit einer Collage vor «amerikanischen Verhältnissen» und zeigt drei am Sturm auf das Kapitol vor einem Jahr beteiligte Personen. Das sei der «grössere Kontext».

Dass er damit die amerikanischen Verhältnisse gleich selber einführt, vor denen er warnt, kümmert ihn nicht. In den USA redet man in diesem Zusammenhang von «Tribalism» (dt. Stammesdenken), das die sachliche Debatte verhindere und so die Demokratie bedrohe. Wer für ihn die Guten sind, und wer die Schlechten, ist sonnenklar. Den «Nebelspalter» mag er etwa überhaupt nicht. Bei der Lancierung der Online-Plattform im März twitterte er: «Live aus dem Sportpalast.» Stammesdenken pur.
Auch der SP-Präsident macht mit
Die neue Strategie der Diffamierung und des Stammesdenkens aufgenommen hat auch SP-Präsident Cédric Wermuth. Zwar gebe es tatsächlich bei vielen CEO ein Problem der Nähe zur Macht, schreibt Wermuth in einer Reaktion auf den Walder-Skandal auf Facebook (Link).
Für ihn ist es jedoch bloss ein «Skandal» in Anführungszeichen. Der «Nebelspalter», der ihn publik gemacht hat (Link), sei aber ein «rechtskonservatives Propagandadings». In den letzten Jahren sei ein «ganzer Sumpf solcher rechter Medienprojekte entstanden», die im Auftrag «rechter Oligarchen» arbeiten würden und «von den Blochers und Tettamantis dieses Landes finanziert werden».
Die Diffamierungskampagne dürfte auch eine Reaktion auf die Plakate des Referendumskomitees sein; diese prangern an, dass gewinnbringende Unternehmen Steuergelder in Millionenhöhe erhalten. Wobei dies über das ganze Medienpaket sachlich zutrifft, wie selbst die Exponenten der medienkonzerne zugeben.

Hinweis: Der «Nebelspalter» hat neben Markus Somm gut siebzig Aktionäre, die alle gleich viel Aktienkapital eingebracht haben. Diese breite Verteilung ist Garant dafür, dass niemand einen besonderen Einfluss auf die Redaktion ausüben kann. Unter den Personen befinden sich keine aktiven Politiker und niemand aus der Familie Blocher.























